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AWD Riester Rente - Leibrente

AWD: Die Riester-Rente ist auch eine so genannte Leibrente

AWD informiert bereits seit Einführung der Riester-Rente im Jahre 2002 darüber, dass diese attraktive Form der durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderten privaten Zusatzrente ebenso als lebenslange, also Leibrente, konzipiert ist. Wer „riestert“, bekommt je nach Riester-Vertrag eine lebenslange Altersrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.

Allerdings fragen viele Mandanten die AWD-Experten nach möglichen Ausnahmen bei der Auszahlung, zum Beispiel wünschen sie eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals zu Rentenbeginn. AWD empfiehlt eine genaue Prüfung, ob sich die Teilauszahlung rechnet oder ob der Mandant eher von der lebenslangen monatlichen Auszahlung seiner Riester-Leibrente profitieren möchte. AWD weist auch darauf hin, dass das eingezahlte Riester-Kapital der Versichertengemeinschaft zugute kommt, wenn der Riester-Kunde stirbt, und dass bei der Riester-Rente in der Regel kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen ist. Übrigens: Wer als Rentnerin oder Rentner später vorhat, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, sollte prüfen, ob sich neben der Riester-Rente andere geförderte Vorsorgemöglichkeiten bieten, denn nach derzeitiger Regelung müssen unter Umständen staatliche Riester-Zulagen zurückgezahlt werden, wenn die Riester-Rente ins Ausland überwiesen werden soll.

Die Riester-Rente ist ohne Zweifel eine attraktive Zusatzrente. Keiner sollte sich die staatliche Förderung entgehen lassen. AWD betreut tausende Riester-Mandanten und weiß genau, worauf diese bei einer Riester-Leibrente achten sollten.

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Veröffentlicht in Leibrente